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Teilzeit Jobs

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Revisor (m/w/d) Vollzeit / Teilzeit

BGV Badische Versicherungen

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Karlsruhe

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02.04.2025

Wustermark

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02.04.2025

Sofort-Bewerbung

Ergotherapeut*in (m/w/d) Teilzeit

IFAS Institut für angewandte Sozialfragen

IFAS Institut für angewandte Sozialfragen
Göttingen

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02.04.2025

Firmenprofil
Offenbach am Main

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02.04.2025

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Pflegefachkraft (m/w/d) Vollzeit / Teilzeit

maranatha SeniorenZentrum

maranatha SeniorenZentrum
Sinzig, Germany, Koblenz, Bonn, Bad Honnef

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02.04.2025

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Verkäufer in Vollzeit / Teilzeit oder Aushilfe (m/w/d)

Paul Anderl GmbH Getränke-Fachgroßhandel

Paul Anderl GmbH Getränke-Fachgroßhandel
Trostberg

Ref-Nr: SDE-11686

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02.04.2025

Karben

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02.04.2025

Sofort-Bewerbung

Mitarbeiter (m/w/d) im Bereich Payroll Vollzeit / Teilzeit

Ratio Treuhandgesellschaft mbH Steuerberatungsgesellschaft

Ratio Treuhandgesellschaft mbH Steuerberatungsgesellschaft
Kiel, Flensburg, Stralsund

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02.04.2025

Stuttgart

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02.04.2025

Sie setzen gute Pflege mit fachlichem Know-how, Einfühlungsvermögen und Überblick für die Belange unserer Bewohner*innen um; Als Teil des Anna-Haag-Teams stehen Sie für unsere Werte ein und identifizieren sich mit unserem intergenerativen Konzept;...
Karben

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02.04.2025

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Erzieher (m/w/d) Vollzeit / Teilzeit

Kinderkrippe Kleine Einsteins

Kinderkrippe Kleine Einsteins
Ottobrunn

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01.04.2025

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Erzieher (m/w/d) Vollzeit / Teilzeit

Kindertageseinrichtungen Ottobrunn GmbH

Kindertageseinrichtungen Ottobrunn GmbH
Ottobrunn

Ref-Nr: SDE-11892

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01.04.2025

München

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01.04.2025

Tübingen

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01.04.2025

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Buchhalter:in (w/m/d) Vollzeit / Teilzeit

move:elevator GmbH

move:elevator GmbH
Oberhausen (PLZ 46045)

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01.04.2025

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Kosmetiker*in (m/w/d) Vollzeit / Teilzeit

Wiedemann Parfümerie GmbH

Wiedemann Parfümerie GmbH
Penzberg

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01.04.2025

Steinbach (PLZ 61449)

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02.04.2025

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Steinbach (PLZ 61449)

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02.04.2025

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Steinbach (PLZ 61449)

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02.04.2025

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Reinigungskraft (m/w/d) Teilzeit

Pestalozzi Kinder- und Jugenddorf Wahlwies e.V.

Pestalozzi Kinder- und Jugenddorf Wahlwies e.V.
Stockach - Wahlwies

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01.04.2025

Firmenprofil
Bad Urach

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01.04.2025

Blumberg

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02.04.2025

Unterstützung des Teams bei der Lohn-/Gehaltsabrechnung aller Mitarbeitenden bis zur Datenübergabe des Zahlungsverkehrs an die Finanzbuchhaltung; Umsetzung des gesetzlichen Meldewesens inkl. Bescheinigungswesen;...
Pirna

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01.04.2025

Firmenprofil

Mitarbeiter Lager in Teilzeit (m/w/d)

PHOENIX Pharmahandel GmbH & Co KG

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Mannheim

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01.04.2025

Köln

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02.04.2025

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Jobs in Teilzeit: So funktionieren Teilzeitstellen

Du möchtest beispielsweise mehr Zeit mit deiner Familie verbringen und kannst es dir finanziell leisten, weniger Stunden zu arbeiten? Dann ist die Teilzeitarbeit eine Option für dich. Wir verraten dir, was Teilzeitarbeit genau ist, was sie von anderen Arbeitszeitmodellen auf dem Stellenmarkt wie der 4-Tage-Woche unterscheidet und welche Voraussetzungen Teilzeitbeschäftigte für diese Art Jobs erfüllen müssen.

Was sind Teilzeitjobs laut Gesetz?

Eine normale Arbeitswoche hat – je nach Arbeitsvertrag – meist 40 Stunden. Bei Beschäftigungen in Teilzeit wird diese Anzahl an Wochenstunden nicht erreicht. Nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) bedeuten Teilzeitjobs aber keinesfalls, dass die reguläre Arbeitszeit halbiert wird. Stattdessen bezeichnet man alle Beschäftigungen, bei denen die Arbeitszeit regelmäßig unter der von Vollzeit-Arbeitnehmer*innen liegt, als Teilzeitjobs. Gelten in einem Betrieb 40 Stunden als Vollzeit, ist dementsprechend jede Person, die weniger als die üblichen 40 Stunden pro Woche arbeitet, in Teilzeit beschäftigt. Wie viele Stunden wöchentlich bei einer Teilzeitbeschäftigung genau gearbeitet werden, kann individuell zwischen Mitarbeitenden und dem Arbeitgeber festgelegt werden. Das können zum Beispiel sowohl 30 als auch 15 oder sogar nur drei Stunden in der Woche sein. Klare Vorgaben gibt es dafür im TzBfG nicht. Beschäftigungen, bei denen die Teilzeitarbeit weniger als zehn Stunden in der Woche beträgt, werden als Minijobs bezeichnet. Minijobs, auch als 520-Euro-Jobs bekannt, sind laut TzBfG auch Teilzeitbeschäftigungen.


Die 4-Tage-Woche ist ein weiteres Arbeitskonzept, das immer beliebter wird. Hier besteht die Arbeitswoche nicht aus den üblichen fünf, sondern nur aus vier Arbeitstagen. Der Vorteil und wesentliche Unterschied zum Teilzeitmodell: Trotz verkürzter Arbeitszeit bleibt das Grundgehalt gleich. Eine höhere Produktivität, eine größere Motivation der Mitarbeitenden und weniger Fehlzeiten sind beispielhafte Ziele, die mit der 4-Tage-Woche angestrebt werden.

Welche Gründe sprechen für eine verkürzte Arbeitszeit?

Gründe, beruflich etwas kürzer zu treten und weniger Stunden zu arbeiten, gibt es sicherlich genügend. Viele Arbeitnehmer*innen entscheiden sich dafür, um möglichst viel Zeit mit der Familie zu verbringen. Insbesondere Menschen mit kleinen Kindern können durch Teilzeitarbeit Familie und Beruf besser miteinander vereinbaren. Weitere Gründe, warum Jobs in Teilzeit beliebt sind, sind unter anderem:


  • nebenberufliche Tätigkeiten, Weiterbildungen oder Studium
  • Pflege von Angehörigen
  • mehr Freizeit und Erholung
  • gesundheitliche Gründe

Trifft einer dieser Gründe auf dich zu, kann es durchaus sinnvoll sein, mit deinem Arbeitgeber bezüglich einer Reduzierung deiner Arbeitszeit in den Austausch zu gehen. Schließlich bedeutet Teilzeitarbeit meist niedrigere Lohnkosten für den Arbeitgeber, sodass auch das Unternehmen von Teilzeitjobs profitiert.


Eine bessere Work-Life-Balance ist für viele Beschäftigte der wichtigste Grund, sich für einen Teilzeitjob zu entscheiden. Möchtest auch du in Teilzeit arbeiten, um in deinem Leben mehr Raum für andere Dinge zu schaffen? Dann bewirb dich noch heute auf 4dayjobs.de und schicke deine Bewerbung für deinen künftigen Job in Teilzeit!

Rechte und Pflichten der Angestellten in Teilzeitjobs

Einigst du dich gemeinsam mit deinem Arbeitgeber für eine Teilzeitbeschäftigung, bedeutet das keine wesentlichen Nachteile für dich. Wer in Teilzeit arbeitet, hat dieselben Rechte wie Arbeitnehmende in Vollzeit. Das heißt zum Beispiel, dass du bei einer Teilzeitstelle den gleichen Anspruch auf eine Weiterbildung hast wie Mitarbeiter*innen, die eine Vollzeitstelle besetzen.


Aufgrund der verkürzten Arbeitszeit bei Teilzeitstellen verringert sich aber unter Umständen dein Anspruch auf Urlaub. Der gesetzliche Urlaubsanspruch errechnet sich aus der Anzahl der Tage, die du pro Woche arbeitest. Die Anzahl der täglichen Arbeitsstunden wiederum hat darauf keine Auswirkungen. Pro geleistetem Wochenarbeitstag erhältst du gemäß § 3 des Bundesurlaubsgesetzes mindestens vier Urlaubstage pro Jahr. Arbeitest du also weiterhin an fünf Tagen in der Woche, bedeutet das für dich einen gesetzlichen Urlaubsanspruch von mindestens 20 Tagen im Jahr. Bei einer 3-Tage-Woche hättest du dementsprechend Anspruch auf zwölf Urlaubstage im Jahr. Wie viel Urlaub dir im Rahmen einer Teilzeitstelle zusteht, hängt also davon ab, an wie vielen Wochentagen du regelmäßig arbeitest. Zudem kann dir dein Arbeitgeber natürlich mehr Urlaub gewähren, als gesetzlich vorgeschrieben ist, was in Deutschland in vielen Betrieben der Fall ist.


Ebenso hast du bei einer Teilzeitbeschäftigung weiterhin Anspruch auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Kurz gesagt: Beim Übergang in Teilzeit gelten für dich dieselben Rechte und Pflichten wie für Vollzeitmitarbeitende. Auch was Überstunden angeht, gilt: Wie bei Vollzeitbeschäftigten dürfen Arbeitgeber die Arbeitszeit bei Teilzeitmitarbeitenden nicht ohne rechtliche Grundlage heraufsetzen. Ausnahmen gelten nur dann, wenn Mehrarbeit im Arbeitsvertrag klar geregelt ist. Beispielsweise muss dabei angegeben werden, wie viele Stunden maximal vorzusehen sind.

Voraussetzungen laut TzBfG für den Anspruch auf Teilzeitarbeit

Einige potenzielle Gründe, die für eine verkürzte Arbeitszeit sprechen, haben wir dir bereits genannt. Um als Arbeitnehmer*in in Teilzeit arbeiten zu können, musst du aber auch gewisse Voraussetzungen erfüllen. Folgende Voraussetzungen sind notwendig, um Teilzeitarbeit beantragen zu können:


  • deine Firma hat mehr als 15 Angestellte
  • du arbeitest länger als sechs Monate im Unternehmen
  • der Antrag, inkl. des gewünschten Umfangs und der Stundenverteilung, wurde spätestens drei Monate vor Beginn eingereicht

Hast du einen Antrag auf Teilzeit gestellt, darf dieser nur ablehnt werden, wenn triftige betriebliche Gründe dagegensprechen. Solche Gründe können vorliegen, wenn die Reduzierung des Arbeitspensums den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigen oder unverhältnismäßige Kosten verursachen würde. Die genauen Ablehnungsgründe sind dabei nicht abschließend geklärt und müssen im Einzelfall geprüft werden. Eine Ablehnung durch den Arbeitgeber muss grundsätzlich schriftlich erfolgen.

Welche Teilzeitmodelle gibt es?

Ein wesentlicher Vorteil der Teilzeit: Es sind diverse Modelle denkbar. Welches dieser Teilzeitmodelle für dich am ehesten infrage kommt, besprichst du am besten mit deinem Arbeitgeber. Das sind die bekanntesten Teilzeit-Arbeitsmodelle:


  • Reduzierung der täglichen Arbeitszeit
  • Reduzierung der wöchentlichen Arbeitstage, z. B. von einer 5- auf eine 4-Tage-Woche
  • Jobsharing
  • Saison-Teilzeit

Besonders beliebt ist das Herabsetzen der täglichen Arbeitszeit. Statt wie bisher acht Stunden arbeitest du bei diesem Teilzeitmodell dann zum Beispiel nur noch sieben, sechs oder vier Stunden. So hast du mehr Zeit für andere Aktivitäten, Hobbys oder deine Familie.


Gehst du einer Nebentätigkeit oder einer Weiterbildung nach, kann es empfehlenswert sein, die wöchentlichen Arbeitstage zu reduzieren. Statt an fünf Werktagen zu arbeiten, gehst du bei dieser Art der Teilzeitbeschäftigung dann beispielsweise nur noch an vier Tagen zur Arbeit.


Arbeitest du in saisonabhängigen Unternehmen, etwa in der Gastronomie oder Landwirtschaft, kann für dich die Saison-Teilzeit infrage kommen. Ist während der Saison viel zu tun, wirst du während dieser Monate in Vollzeit angestellt. Monate mit weniger Auslastung dagegen bedeuten für dich mehr Freizeit.


Ein weiteres beliebtes Teilzeitmodell ist das Jobsharing. Bei diesem besetzen zwei oder mehr Teilzeitkräfte gemeinsam eine Vollzeitstelle. Die Aufteilung der Stelle erfolgt dabei nach individuellen Absprachen und wird im Arbeitsvertrag festgelegt.


Eine weitere Möglichkeit, eine Teilzeitbeschäftigung aufzuteilen, ist die sogenannte Teilzeit Classic Vario. Bei dieser Art von Beschäftigung kann die tägliche, wöchentliche oder monatliche Stundenanzahl variieren und es kann sogar Voll- mit Teilzeit kombiniert werden. Wie die Aufteilung erfolgt, wird zwischen Arbeitgeber*in und Arbeitnehmer*in individuell vereinbart. Dieses Modell eignet sich beispielsweise sehr gut bei stark schwankenden Arbeitsaufkommen.

Der Sonderfall Brückenteilzeit und was er bedeutet

Die sogenannte Brückenteilzeit gibt es seit dem Jahr 2019. Auf diese Art der Teilzeitarbeit hast du nur dann Anspruch, wenn dein Betrieb in der Regel insgesamt mehr als 45 Beschäftigte hat. Zudem musst du selbst länger als sechs Monate im Unternehmen beschäftigt sein und einen entsprechenden Antrag mindestens drei Monate vorher schriftlich stellen. Brückenteilzeit ist eine Art der Teilzeit, die zeitlich begrenzt ist. Diese kannst du für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitraum von mindestens einem bis höchstens fünf Jahren in Anspruch nehmen.


Bei einem Antrag auf eine Teilzeitstelle in Brückenteilzeit musst du keinen Grund angeben. Auch kannst du laut TzBfG nach Ablauf der Brückenteilzeit wieder ganz normal auf dein vorheriges Pensum wechseln. Allerdings besteht kein Anspruch darauf, dass die Beschäftigung exakt gleich ist – das Unternehmen kann eine andere gleichwertige Arbeit zuweisen.

Jobs in Teilzeit auf dem Stellenmarkt finden

Du suchst nach passenden Teilzeitjobs? Dann bist du auf unserer Jobbörse 4dayjobs genau richtig! Wir haben aktuell sowohl Stellenangebote für Jobs in Teilzeit als auch für Jobs mit 4-Tage-Woche. Tipp: Du hast ein passendes Stellenangebot gefunden, daraus geht jedoch nicht im Detail hervor, welche Art von Teilzeit angeboten wird? Hier kann es sich lohnen, in deiner Bewerbung direkt anzugeben, was du dir genau vorstellst. Gute Bewerbungsunterlagen vorzubereiten, lohnt sich immer. Da Teilzeitjobs sowie Jobs mit 4-Tage-Woche aktuell sehr begehrt sind, gilt das hier noch mal ganz besonders.

Fazit

Es gibt wie auch bei der 4-Tage-Woche verschiedene Teilzeitmodelle und vieles lässt sich individuell vereinbaren. Ein gesetzlicher Anspruch auf Teilzeit besteht laut TzBfG grundsätzlich bereits seit dem Jahr 2001, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Möchtest du nur ein bis fünf Jahre in Teilzeit arbeiten, kann sich die Brückenteilzeit lohnen, denn nur hier hast du einen gesetzlichen Anspruch auf die Rückkehr zu einer Vollzeitstelle. Grundsätzlich lohnt es sich, neben dem Zeitgewinn auch andere Faktoren mit einzubeziehen, wenn es darum geht, ob Teilzeit das Richtige für dich ist – zum Beispiel die geringeren Rentenansprüche, die sich aus einer Teilzeitarbeit ergeben. Auf 4dayjobs.de findest du auch Jobs mit 4-Tage-Woche bei vollem Lohnausgleich, die nicht mit geringeren Rentenansprüchen einhergehen. Finde jetzt passende Stellenangebote in Teilzeit oder mit 4-Tage-Woche, schicke deine Bewerbung ab und starte deine Karriere mit mehr Work-Life-Balance in deinem Traumjob!